Eine Garage ist eine meist abschließbare, überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit (Stellplatz) für Fahrzeuge, meist Autos, aber auch Seilbahn-Fahrbetriebsmittel. Überdachte Abstellmöglichkeiten für Schienenfahrzeuge haben je nach Land unterschiedliche Bezeichnungen, in der Regel werden sie aber nicht als Garage bezeichnet. In Österreich und der Schweiz werden diese bei Straßenbahnen häufig als Remise bezeichnet. So wurden früher auch Abstellmöglichkeiten für Kutschen benannt, sodass sich die beiden Worte bei Einführung des Automobils zur vorletzten Jahrhundertwende überschneiden. In Österreich und der Schweiz umfasst der Begriff Garage auch Reparatur-Werkstätten und Depots für Omnibusse oder Oberleitungsbusse. Das Wort Garage stammt, wie das verwandte gare (‚Bahnhof‘), aus dem Französischen, garer bedeutet ‚sicher verwahren‘.
Bei den Garagen lassen sich Einzelgaragen und Großgaragen (Schweiz: Einstellhalle) unterscheiden. Während bei einer Einzelgarage das Fahrzeug seinen eigenen abschließbaren Raum besitzt, dient die Großgarage zur Aufnahme mehrerer Fahrzeuge. Einige Großgaragentypen bieten jedoch durch Rolltor und Gitter zwischen einzelnen Stellplätzen ebenfalls die Möglichkeit, ein Fahrzeug separat einzuschließen. Teilweise werden Großgaragen auch mit Kameras überwacht. Garagen müssen nicht verschließbar sein, solche Garagen werden Carports genannt.[1] Eine Garagenanlage, die von mehreren Besitzern benutzt wird, bezeichnet man auch als Gemeinschaftsgarage.
Großgaragen zum kurzfristigeren Einstellen (Parken) heißen hingegen Parkhaus. In den Untergrund verlegte Garagenräume nennt man Tiefgarage, das umfasst jedoch dauerhafte Stellplätze wie temporäre Parkplätze.
Inhaltsverzeichnis
1 Garagenvarianten
2 Garagendach
3 Garagentor
4 Baurecht in Deutschland
5 Geschichte
6 Sonstiges
7 Siehe auch
8 Literatur
9 Weblinks
10 Einzelnachweise
Garagenvarianten
Mehrzweckgaragen aus DDR-Zeiten
Etagengarage mit unterschiedlichen Zufahrtsniveaus
Private Fahrradgarage
Beton-Fertiggarage
Fertiggarage aus Stahl oder Aluminium
gemauerte Garage
Einzelgarage: Stellplatz für ein Fahrzeug
Doppelgarage: hier können zwei PKW nebeneinander parken
Duplexgarage oder Doppelstockgarage: hier können zwei PKW übereinander parken
Großraumgarage: für LKW oder Wohnmobil ausgelegte Garage
Großgarage: Garage mit mehreren Pkw-Stellplätzen
Erddruckgarage: muss von der Baustatik her so ausgelegt sein, dass Wände und/oder Dach die Last auch nasser Erde tragen können; zudem muss sie gegen Feuchtigkeit isoliert sein.
Unterflurgarage: eingeschossige Erddruckgarage, die z. B. in einen Hang eingebaut werden kann oder als komplett unterirdischer Parkplatz eingebaut wird. Ihr Dach kann so als Gartenfläche oder Terrasse genutzt werden.
Tiefgarage: unterirdische Garage mit mehreren Stellplätzen
Hochgarage: oberirdische, mehrgeschossige Garage mit mehreren Stellplätzen
Reihengarage: in Modulbauweise werden mehrere Garagen mit dünnen Zwischenwänden nebeneinander gebaut
Parksysteme
Parkhaus
Carport
Fahrradgarage
Garagendach
Selbst für Betonfertiggaragen gibt es unterschiedliche Dachformen, damit die Garage an die Optik des Hauses angepasst werden kann, z. B.
Flachdach
Krüppelwalmdach
Pultdach
Satteldach
Schleppdach
Walmdach
Viele Städte sehen beim Bau von Garagen oder Carports zwingend eine Dachbegrünung vor, zum einen für ein verbessertes Regenwassermanagement, zum anderen als Ausgleich für die zunehmende Versiegelung der Landschaft.[2]
Garagentor
Es gibt verschiedene Formen von Garagentoren:
Flügeltor
Kipptor
Rolltor
Schiebetor
Schwingtor
Sektionaltor
Garagentore werden heute meist mit einem Torantrieb ausgestattet, damit sie sich z. B. per Fernbedienung aus dem Auto heraus bequemer öffnen lassen.
Baurecht in Deutschland
Baurechtlich wird die Ausführung und der Betrieb von Garagen in Deutschland in den Verordnungen über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung, GaragenVO) der einzelnen Bundesländer geregelt.
In der Muster-Garagenverordnung des Bundes (M-GarVO)[3] ist unter anderem festgelegt:
Es sind Garagen mit einer Nutzfläche
bis 100 m² Kleingaragen,
über 100 m² bis 1000 m² Mittelgaragen,
über 1000 m² Großgaragen.
Offene Garagen sind Garagen, die unmittelbar ins Freie führende Öffnungen in einer Größe von mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben.
Die Stellplatzgröße beträgt mindestens 5 m Länge und 2,3 m Breite (links und rechts weitere Parkplätze) bzw. 2,5 m Breite. Ebenso werden Zufahrtsgrößen, Kurvenradien, Fahrgassen usw. festgelegt.