Garázs berendezések

garázsberendezések

Garage wikipedia

2020. szeptember 24. 12:44 - István alkatrészek

Eine Garage ist eine meist abschließbare, überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit (Stellplatz) für Fahrzeuge, meist Autos, aber auch Seilbahn-Fahrbetriebsmittel. Überdachte Abstellmöglichkeiten für Schienenfahrzeuge haben je nach Land unterschiedliche Bezeichnungen, in der Regel werden sie aber nicht als Garage bezeichnet. In Österreich und der Schweiz werden diese bei Straßenbahnen häufig als Remise bezeichnet. So wurden früher auch Abstellmöglichkeiten für Kutschen benannt, sodass sich die beiden Worte bei Einführung des Automobils zur vorletzten Jahrhundertwende überschneiden. In Österreich und der Schweiz umfasst der Begriff Garage auch Reparatur-Werkstätten und Depots für Omnibusse oder Oberleitungsbusse. Das Wort Garage stammt, wie das verwandte gare (‚Bahnhof‘), aus dem Französischen, garer bedeutet ‚sicher verwahren‘.

 

Bei den Garagen lassen sich Einzelgaragen und Großgaragen (Schweiz: Einstellhalle) unterscheiden. Während bei einer Einzelgarage das Fahrzeug seinen eigenen abschließbaren Raum besitzt, dient die Großgarage zur Aufnahme mehrerer Fahrzeuge. Einige Großgaragentypen bieten jedoch durch Rolltor und Gitter zwischen einzelnen Stellplätzen ebenfalls die Möglichkeit, ein Fahrzeug separat einzuschließen. Teilweise werden Großgaragen auch mit Kameras überwacht. Garagen müssen nicht verschließbar sein, solche Garagen werden Carports genannt.[1] Eine Garagenanlage, die von mehreren Besitzern benutzt wird, bezeichnet man auch als Gemeinschaftsgarage.

 

Großgaragen zum kurzfristigeren Einstellen (Parken) heißen hingegen Parkhaus. In den Untergrund verlegte Garagenräume nennt man Tiefgarage, das umfasst jedoch dauerhafte Stellplätze wie temporäre Parkplätze.

 

 

Inhaltsverzeichnis

1             Garagenvarianten

2             Garagendach

3             Garagentor

4             Baurecht in Deutschland

5             Geschichte

6             Sonstiges

7             Siehe auch

8             Literatur

9             Weblinks

10           Einzelnachweise

Garagenvarianten

 

Mehrzweckgaragen aus DDR-Zeiten

 

Etagengarage mit unterschiedlichen Zufahrtsniveaus

 

Private Fahrradgarage

Beton-Fertiggarage

Fertiggarage aus Stahl oder Aluminium

gemauerte Garage

Einzelgarage: Stellplatz für ein Fahrzeug

Doppelgarage: hier können zwei PKW nebeneinander parken

Duplexgarage oder Doppelstockgarage: hier können zwei PKW übereinander parken

Großraumgarage: für LKW oder Wohnmobil ausgelegte Garage

Großgarage: Garage mit mehreren Pkw-Stellplätzen

Erddruckgarage: muss von der Baustatik her so ausgelegt sein, dass Wände und/oder Dach die Last auch nasser Erde tragen können; zudem muss sie gegen Feuchtigkeit isoliert sein.

Unterflurgarage: eingeschossige Erddruckgarage, die z. B. in einen Hang eingebaut werden kann oder als komplett unterirdischer Parkplatz eingebaut wird. Ihr Dach kann so als Gartenfläche oder Terrasse genutzt werden.

Tiefgarage: unterirdische Garage mit mehreren Stellplätzen

Hochgarage: oberirdische, mehrgeschossige Garage mit mehreren Stellplätzen

Reihengarage: in Modulbauweise werden mehrere Garagen mit dünnen Zwischenwänden nebeneinander gebaut

Parksysteme

Parkhaus

Carport

Fahrradgarage

Garagendach

Selbst für Betonfertiggaragen gibt es unterschiedliche Dachformen, damit die Garage an die Optik des Hauses angepasst werden kann, z. B.

 

Flachdach

Krüppelwalmdach

Pultdach

Satteldach

Schleppdach

Walmdach

Viele Städte sehen beim Bau von Garagen oder Carports zwingend eine Dachbegrünung vor, zum einen für ein verbessertes Regenwassermanagement, zum anderen als Ausgleich für die zunehmende Versiegelung der Landschaft.[2]

 

Garagentor

Es gibt verschiedene Formen von Garagentoren:

 

Flügeltor

Kipptor

Rolltor

Schiebetor

Schwingtor

Sektionaltor

Garagentore werden heute meist mit einem Torantrieb ausgestattet, damit sie sich z. B. per Fernbedienung aus dem Auto heraus bequemer öffnen lassen.

 

Baurecht in Deutschland

Baurechtlich wird die Ausführung und der Betrieb von Garagen in Deutschland in den Verordnungen über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung, GaragenVO) der einzelnen Bundesländer geregelt.

 

In der Muster-Garagenverordnung des Bundes (M-GarVO)[3] ist unter anderem festgelegt:

 

Es sind Garagen mit einer Nutzfläche

 

bis 100 m² Kleingaragen,

über 100 m² bis 1000 m² Mittelgaragen,

über 1000 m² Großgaragen.

Offene Garagen sind Garagen, die unmittelbar ins Freie führende Öffnungen in einer Größe von mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben.

 

Die Stellplatzgröße beträgt mindestens 5 m Länge und 2,3 m Breite (links und rechts weitere Parkplätze) bzw. 2,5 m Breite. Ebenso werden Zufahrtsgrößen, Kurvenradien, Fahrgassen usw. festgelegt.

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